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Wo muss ein Unfall gemeldet werden?

„Ehrenämtler“ sollten einen Unfall umgehend in der Personalabteilung der Institution melden, für die sie unentgeltlich tätig sind. Von dort geht die Unfallanzeige weiter an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der sich dann mit dem Versicherten in Verbindung setzt.

Damit es aber gar nicht erst zu einem Unglück kommt, sollten sich die ehrenamtlich Tätigen besonders gründlich in ihre Tätigkeit einweisen und auf potenzielle Unfallgefahren hinweisen lassen.