Feuerwehr
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Feuerwehr
Gesetzlich unfallversichert sind
a) die Beschäftigten der Berliner Feuerwehr (z. B. angestellte Einsatzkräfte, Handwerker und Verwaltungsbeschäftigte)
und
b) die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren einschließlich der Jugendfeuerwehren und Ehrenabteilungen
Feuerwehrkräfte leisten in Übungs- und Einsatzdiensten schwere körperliche (physische) und geistige (psychische) Arbeit. Einsätze führen häufig zu besonders gefährlichen Situationen. Dort sind die Einsatzkräfte möglicherweise Atemgiften, ionisierender oder elektromagnetischer Strahlung, Chemikalien, Explosionen, Einsturzgefahren oder Einwirkungen von Elektrizität und weiteren Gefahren ausgesetzt.
Hinzu kommen Gefahren durch unbekannte Einsatzorte, unwegsames Gelände, schlechte Witterung, Dunkelheit oder Sichtbehinderungen, z. B. durch Rauch oder Dunkelheit.
Aber auch der Gebrauch von Schutzausrüstungen, etwa Atemschutzgeräte oder Chemikalienschutzanzüge, belasten körperlich sowie geistig. Stress durch hohe Aufmerksamkeit, Gefahrenbewusstsein und Erwartungshaltungen der Bevölkerung an die Rettungsleistung sowie traumatische Erlebnisse bei Einsätzen mit Toten und Verletzten oder durch Übergriffe belasten die Einsatzkräfte ebenfalls.
In den Werkstätten werden die Beschäftigten u. a. mit Schweißrauchen, Lärm, knienden Körperhaltungen und schweren Lasten konfrontiert.
Im Verwaltungsdienst sind ungünstige Sitzhaltungen, verbunden mit Bewegungsmangel eine der Hauptgründe für Rückenprobleme. Auch das Arbeiten unter Zeitdruck führt zu Stresssituationen und kann langfristig körperliche Probleme verursachen.
Wann Feuerwehrangehörige gesetzliche unfallversichert sind und welche Leistungen sie nach einem Arbeitsunfall erhalten, lesen Interessierte auf der Seite "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren".