Haushaltshilfen im Privathaushalt
Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten selbst zu erledigen. Auch ältere Menschen brauchen immer öfter Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und Bügeln sind mehr als ein „bisschen Haushalt“. Hier kann eine Haushaltshilfe entlasten, entweder für ein paar Stunden in der Woche, halbtags oder sogar für den ganzen Tag. Hierbei passieren in Deutschland pro Jahr fast drei Millionen Unfälle im Haushalt. Jeder Haushalt, der eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist verpflichtet, diese gegen Arbeits- und Wegeunfälle abzusichern.
Wer versichert ist?
Versichert sind:
- klassische Reinigungskräfte
- Babysitter / Kindermädchen
- Gartenhilfen
- Küchenhilfen, Köchinnen und Köche
- Haushälter/ - innen
- Gesellschaftsdamen/ -herren
- Chauffeure, Privatsekretärinnen/ - sekretäre
Wann besteht Versicherungsschutz?
Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert:
- bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Haushalt des privaten Arbeitgebers. Dies umfasst z. B. Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit sowie die Pflege und Betreuung von Kindern oder Erwachsenen
- auf allen damit zusammenhängenden Wegen
- auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück
- bei Urlaubsbegleitungen im Rahmen der Beschäftigung
Nicht versichert sind beispielsweise
- Haushaltsführende, im Haushalt lebende Angehörige und deren Ehegatten, wie z.B. die Ehefrau als Hausfrau
- Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
- Nachbarschaftshilfe
- private Tätigkeiten der Haushaltshilfe während der Arbeitszeit, insbesondere in der Arbeitspause oder der Freizeit
- reine Gefälligkeitshandlungen ohne den Charakter eines Beschäftigungsverhältnisses