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Beiträge

5 Euro Schien, 10 Euro Schein, zwei ein Euro Münzen, ein 50 Cent Stück

Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, werden die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich durch die Unternehmer getragen. 

Die Beiträge werden als Vorschüsse nach dem Umlageprinzip erhoben, d. h. die für die einzelnen Umlagegruppen voraussichtlich entstehenden Aufwendungen werden auf die Unternehmer umgelegt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt die Abrechnung der Umlagebeiträge auf der Grundlage der tatsächlich eingetretenen Aufwendungen. 

Im Jahr 2022 war die Unfallkasse für folgende beitragspflichtige Unternehmen zuständig:

  • 53 Dienststellen des Landes Berlin und der Bezirke mit ihren Verwaltungen, Anstalten, Betrieben und nachgeordneten Einrichtungen,
  • 175 Unternehmen in selbstständiger Rechtsform.

Das Netto-Umlagesoll für das Jahr 2022 wurde auf rund 87,50 Millionen Euro festgesetzt (ohne Altlasten und die privaten Haushaltungen). Hiervon entfielen auf das Land Berlin, die Bezirke und deren nachgeordnete Einrichtungen rund 60,30 Millionen Euro. Auf die Unternehmen und Betriebe in selbstständiger Rechtsform entfielen ca. 27,20 Millionen Euro. 

Die Beitragssätze je 1.000 Euro Entgeltsumme betrugen für das Jahr 2022 für

  • Versicherte der Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen (Umlagegruppe 10) 4,0793 Euro,
  • Versicherte der Bezirksverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen (Umlagegruppe 20) 6,6444 Euro,
  • Versicherte der Unternehmen in selbständiger Rechtsform (Umlagegruppe 30) 6,3687 Euro.

Die im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 vom Land Berlin zu tragenden Altlasten/Aufwendungen in Höhe von rund 2,90 Millionen Euro bleiben wirksam. Sie sind gemäß der Satzung der Unfallkasse Berlin von den Umlagegruppen 10, 20 und 30 zu tragen. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Beitragssatz je 1.000 Euro Entgeltsumme 0,3459 Euro.

Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Beitragsverfahren finden Sie auf der Seite Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO).