Anmeldung von Haushaltshilfen
Der Haushaltsvorstand fungiert als Arbeitgeber. Abhängig vom monatlichen Arbeitsentgelt müssen Haushaltshilfen beim zuständigen Unfallversicherungsträger (für Haushalte im Land Berlin bei der Unfallkasse Berlin) oder der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Dies gilt auch, wenn eine private Versicherung abgeschlossen wurde.
Zuständige Unfallversicherungsträger in anderen Bundesländern
Der Vorteil für Arbeitgeber
Schadensersatzansprüche der Haushaltshilfe gegen den Haushaltsvorstand/ Arbeitgeber aufgrund von Verletzungen bei Arbeits- und Wegeunfällen sind ausgeschlossen.
Voraussetzung ist, dass der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Die Unfallkasse Berlin ist Mitglied in der Aktion Das Sichere Haus (DSH), die über Unfallgefahren in Heim und Freizeit informiert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.das-sichere-haus.de
Die DSH gibt in jedem Quartal ein Magazin heraus.
Dieses kann unter: https://das-sichere-haus.de/broschueren/dsh-zeitschrift heruntergeladen werden.