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Weiterer möglicher Schutz im Ehrenamt

Verträge zwischen Berliner Senat und einer privaten Versicherung

Soweit ehrenamtlich Tätige im Einzelfall nicht bereits Kraft Gesetzes versichert sind oder die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung erfüllen, sind sie ggf. über die Organisation versichert, für die sie tätig werden - soweit eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung für sie als Freiwillige abgeschlossen wurde. Von dieser Möglichkeit können jedoch nur Einrichtungen in formaler Rechtsform Gebrauch machen.

Das Land Berlin hat 2005 mit einer Versicherung eine Sammel-Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, die auch ehrenamtlich Engagierte in rechtlich unselbständigen Organisationen unter Versicherungsschutz stellt. Dieser gilt dabei nachrangig; tritt also erst dann in Kraft, wenn das Haftpflicht- oder Unfallrisiko nicht anderweitig abgesichert ist.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz in der Ehrenamtsarbeit