Unsere Leistungen
Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder zu einer Berufskrankheit, haben die Versicherten Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Hierbei steht die bestmögliche medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung im Vordergrund.
Die Unfallkasse Berlin steuert das Heilverfahren und trägt die Kosten, die entstehen, um mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Während der Arbeitsunfähigkeit wird der Lebensunterhalt durch Verletztengeld finanziell abgesichert. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt die Unfallkasse bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rente.
Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen vorliegen müssen, erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkasse Berlin gerne.
Kontakt zur Unfallkasse Berlin.
Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Leistungsfall finden Sie auf der Seite Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO)