Kurz über uns
Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin. Hier sind unter anderem versichert:
in der Schüler-Unfallversicherung
- Kinder in anerkannten Tageseinrichtungen,
- Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern, sofern diese vom Bezirksamt vermittelt wurden,
- Schüler in staatlichen und privaten allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen,
- Studierende an staatlichen und privaten Hochschulen;
in der Allgemeinen Unfallversicherung
- Beschäftigte und Auszubildende der Dienststellen im Landesbereich (Abgeordnetenhaus, Verfassungsgerichtshof, Hauptverwaltung, Rechnungshof, Datenschutzbeauftragter) sowie der Bezirksämter mit den jeweiligen Verwaltungen, Anstalten, nachgeordneten Einrichtungen und Betrieben,
- Beschäftigte in bestimmten Unternehmen selbständiger Rechtsform, mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin,
- gemeinnützig und ehrenamtlich Tätige (z.B. Zeugen, Schöffen),
- Beschäftigte in privaten Haushalten,
- Personen, die während des Freiheitsentzuges beschäftigt sind,
- Blutspender in städtischen Krankenhäusern,
- häusliche Pflegepersonen,
- Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Sozialgesetzbuches (SGB) II, sog. Zusatz- oder Ein-Euro-Jobs
- Hilfeleistende / Ersthelfende
Prävention: Sicherheit und Gesundheit
Die Unfallkasse unterstützt die versicherten Unternehmen und Einrichtungen bei den Aufgaben rund um Sicherheit und Gesundheit mit geeigneten Präventionsmaßnahmen. Das betrifft Maßnahmen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden oder der in der Einrichtung betreuten Schüler, Kita-Kinder und Studierenden schützen bzw. deren Sicherheit fördern.
Das Leistungsangebot ist vielfältig und leitet sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches VII ab. Daher entstehen den Unternehmen in aller Regel keine Kosten, wenn sie unsere Präventionsleistungen in Anspruch nehmen. Die Unfallkasse berät gern und umfassend zu allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit; dies kann telefonisch oder auch vor Ort im Betrieb geschehen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der versicherten Betriebe bietet die Unfallkasse Seminare zu den Themen Sicherheit und Gesundheit an. Das Angebot richtet sich vor allem an Führungskräfte, Personalvertretungen und Spezialisten im Arbeitsschutz. Daneben bietet die Unfallkasse ein vielfältiges Medienangebot.
Rundum gesichert – alle Leistungen aus einer Hand
Wer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird oder an einer Berufskrankheit leidet, erhält von der Unfallkasse eine umfassende medizinische Betreuung. Die Unfallkasse Berlin steuert das Heilverfahren und trägt die Kosten, die entstehen, um mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Das gilt neben der medizinischen Betreuung auch für die berufliche und soziale Wiedereingliederung der Betroffenen. Während der Arbeitsunfähigkeit wird der Lebensunterhalt durch Verletztengeld finanziell abgesichert. Bei bleibenden Gesundheitsschäden zahlt die Unfallkasse bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rente.
Vorteil für alle: Haftungsfreistellung des Arbeitgebers
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine für die Versicherten beitragsfreie Sozialversicherung. Finanziert wird die Arbeit der Unfallkasse Berlin nur durch die Arbeitgeber - also die versicherten Unternehmen und das Land Berlin. Dafür löst die Unfallkasse die Haftung der Unternehmer für Gesundheitsschäden aus Versicherungsfällen gegenüber den Beschäftigten ab. An die Stelle der zivilrechtlichen Haftung tritt unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers oder eines Kollegen die Unfallkasse Berlin mit ihren umfassenden Leistungen. Damit werden Rechtsstreitigkeiten innerhalb eines Betriebes vermieden.
Die Selbstverwaltung
Die Unfallkasse Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
An der Spitze stehen Vertreterversammlung und Vorstand. Diese setzen sich jeweils paritätisch aus gewählten, ehrenamtlich tätigen Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen.
Die Aufgabe der Vertreterversammlung ist in etwa mit der eines Parlamentes vergleichbar: Sie beschließt über das autonome Recht; zum Beispiel über die Satzung oder die Unfallverhütungsvorschriften. Die Bewilligung des Haushalts und die Wahl von Vorstand und Geschäftsführung gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Vertreterversammlung.
Der Vorstand legt die Grundsätze der Verwaltungstätigkeit fest, stellt den Haushaltsplan der Unfallkasse auf und führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus.