Kinder in Tageseinrichtungen und Schulen
![Kinder Zwei Jungen schauen in die Kamera](/fileadmin/_processed_/2/a/csm_ukb_kinder_19bcc3f40e.jpg 220w, /fileadmin/_processed_/2/a/csm_ukb_kinder_c995babe16.jpg 360w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 540w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 767w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 990w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 1200w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 1500w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 1980w, /fileadmin/user_data/versicherteundleistungen/ukb_kinder.jpg 2500w)
Kinder sind während der Betreuung in staatlich anerkannten Tageseinrichtungen oder durch Tagesmütter ebenso gesetzlich unfallversichert wie die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt.
Verunglückt ein Kita-Kind oder ein Schüler, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die Pflege zu Hause oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.
Wann besteht der Versicherungsschutz?
Versichert sind die Kinder und Schüler während des Besuches sowie auf dem Weg von und zur Tageseinrichtung oder Schule. Sofern es sich um eine offiziell genehmigte Veranstaltung der Tageseinrichtung oder der Schule handelt, besteht Versicherungsschutz auch außerhalb der Öffnungszeiten oder an anderen Orten, wie z. B. bei:
- Wanderungen
- Ausflügen
- Besichtigungen
- Sportfesten
- Feiern
- Theaterbesuchen
Weitere Informationen
- Informationen für Eltern (Seiten)
- Informationen für Erzieherinnen und Erzieher (Downloads)
- Informationen für Lehrerinnen und Lehrer (Downloads)