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Kinder in Tageseinrichtungen und Schulen

Zwei Jungen schauen in die Kamera

Kinder sind während der Betreuung in staatlich anerkannten Tageseinrichtungen oder durch Tagesmütter ebenso gesetzlich unfallversichert wie die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt.
Verunglückt ein Kita-Kind oder ein Schüler, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die Pflege zu Hause oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.

Wann besteht der Versicherungsschutz?

Versichert sind die Kinder und Schüler während des Besuches sowie auf dem Weg von und zur Tageseinrichtung oder Schule. Sofern es sich um eine offiziell genehmigte Veranstaltung der Tageseinrichtung oder der Schule handelt, besteht Versicherungsschutz auch außerhalb der Öffnungszeiten oder an anderen Orten, wie z. B. bei:

  • Wanderungen
  • Ausflügen
  • Besichtigungen
  • Sportfesten
  • Feiern
  • Theaterbesuchen