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Theater und Veranstaltungsstätten

Zum Veranstaltungsbereich zählen zum Beispiel Theater- und Ballettvorführungen, Konzerte, Messen und Kongresse sowie Großveranstaltungen. Sie finden auf Bühnen in Theatern, Opernhäusern oder Open Air sowie in Mehrzweck- und Messehallen statt. Besondere Anforderungen gelten für die Bühnentechnik und deren Prüfungen. Leitung und Aufsicht der Arbeiten darf hier nur besonders ausgebildeten und erfahrenen Personen übertragen werden.

Ermächtigung von Sachverständigen

Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung sicherheits- und maschinentechnischer Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung: Seit Januar 2015 ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) beauftragt, Sachverständige zu prüfen, zu ermächtigen und die Ermächtigung zu widerrufen.

Weitere Informationen finden Sie mit dem Suchbegriff “Sachverständige” auf der Internetpräsenz der VBG.