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Psychotherapeutenverfahren der Gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet mit Psychotherapeuten nach einem speziellen Verfahren zusammen. Dieses Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.

Es können nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten am Psychotherapeutenverfahren beteiligt werden, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind.

Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder den Durchgangsärzten eingeleitet.

Informationen über die frühzeitige psychotherapeutische Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wurden im Flyer „Psychotherapeutenverfahren - Informationen zur Zusammenarbeit für Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte“ zusammengefasst.


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