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Selbstverwaltung und Geschäftsführung

Die Unfallkasse Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Diese setzt sich aus den beiden ehrenamtlichen Organen Vertreterversammlung und Vorstand zusammen. Des Weiteren gibt es besondere Ausschüsse.

Die ehrenamtlichen Organe sind paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. In beiden Organen wechselt jedes Jahr der Vorsitz zwischen Arbeitgebervertretern und Versichertenvertretern. Ein weiteres Organ ist der hauptamtliche Direktor.