Studierende
Studierende an Berliner Hochschulen oder Universitäten sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation.
Für Studierende ist diese Versicherung kostenfrei. Die Beiträge zahlt das Land Berlin.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für Studierende besteht z. B.:
- während der Vorlesungen
- in Tutorien und Kolloquien
- auf allen damit verbundenen Wegen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ordentliche Immatrikulation. Studierende erhalten dann im Versicherungsfall alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Studierende in anderen Bundesländern
Studierende an Hochschulen und Universitäten anderer Bundesländer sind über die dort zuständigen Unfallkassen abgesichert.
Unfallversicherungsträger in Deutschland
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs) zur gesetzlichen Unfallversicherung für Studierende