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Die Haftungsablösung - Sicherheit für Unternehmen

Die Haftungsablösung ist ein Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch sie müssen Unternehmer keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn ihre Beschäftigten einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Das sichert den sozialen Frieden und gibt finanzielle Sicherheit. 

Nach deutschem Recht stellen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Arbeitgeber von der zivilrechtlichen Haftung frei. Verletzt sich also ein Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet er eine Berufskrankheit, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den erlittenen Schaden umfassend. Der Arbeitnehmer darf den Unternehmer oder seine Kollegen dann - außer bei vorsätzlichem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr - nicht auf Schadensersatz verklagen.

Im Gegenzug entrichten Arbeitgeber die Beiträge an die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. 

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