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Ehrenamtlich Tätige

Viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben blieben unerledigt, gäbe es nicht den unermüdlichen Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie leisten einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft. Bei der Vielzahl von Einsatzfeldern können sich dabei - genau wie im hauptamtlichen Bereich - Unfälle ereignen. Meist kommt es nur zu kleineren Schnittwunden oder zu leichten Verstauchungen. Es können sich aber auch schwere Unfälle mit bleibenden Gesundheitsschäden ereignen, die langwierige Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen erfordern.

Gut zu wissen: Ehrenamtlich Tätige sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Wann besteht Versicherungsschutz?

  • bei ehrenamtlichen und unentgeltlichen Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit für das Land Berlin, einen seiner Bezirke oder Einrichtungen, beispielsweise in Schulen oder Kitas

Der Versicherungsschutz ist für den ehrenamtlich Tätigen kostenlos. Die Beiträge dafür werden von der öffentlichen Hand oder von der Einrichtung aufgebracht, für die der „Ehrenämtler“ tätig ist.

Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen für ehrenamtlich Tätige finden Sie hier.