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Was ist versichert? Was ist nicht versichert?

Unter Versicherungsschutz steht die ehrenamtliche Tätigkeit an sich. 
Aber auch der Weg zum Ehrenamt und zurück nach Hause ist versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.

Beispiele für versicherte Tätigkeiten in den verschiedenen Ehrenämtern

Ehrenamtliche Richter und Schöffen sind versichert z. B. bei:

  • Vor- und Hauptverhandlungen
  • Besprechungen
  • mit den Verfahren zusammenhängenden Ortsterminen 
  • Schulungen
  • ... und auf den damit zusammenhängenden Wegen

Elternvertreter sind versichert z. B. bei:

  • Elternausschusssitzungen
  • Schul- und Klassenkonferenzen
  • ...und auf den damit zusammenhängenden Wegen

Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte, Landesseniorenvertreter sind versichert z. B. bei:

  • Ausschusssitzungen 
  • Besprechungen 
  • offiziellen Besichtigungen 
  • Schulungen
  • ... und auf den damit zusammenhängenden Weg

Vereinsmitglieder eines Vereins, dessen Aufgabe die freiwillige Mitarbeit in der Straffälligenhilfe ist, sind z.B. versichert bei: 

  • Gesprächen mit Inhaftierten in der Haftanstalt
  • Informationsgesprächen mit hauptamtlichen Mitarbeitern der JVA
  • der Teilnahme am Vorbereitungskurs „Freiwillige Mitarbeit im Justizvollzug“
  • ... und auf den damit zusammenhängenden Wegen

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Handlungen, die nicht mehr im ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Das sind z.B. so genannte „eigenwirtschaftliche“ Tätigkeiten, wie etwa das Einkaufen auf dem Hin- oder Rückweg oder die Essenspause während der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Flyer Versicherungsschutz im Ehrenamt

Sicherheit für gute Taten – Versicherungsschutz im Ehrenamt

Sicherheit für gute Taten

Versicherungsschutz im Ehrenamt
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