Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren
Sie geben im Ernstfall alles und engagieren sich daher in ganz besonderer Weise für die Allgemeinheit. Der Gesetzgeber honoriert dies. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:
- im Einsatz,
- während der Übungen und Fortbildungen,
- beim Feuerwehrsport
- und auf allen damit verbundenen Wegen.
Damit sind Sie abgesichert, falls Sie bei Ihrem Feuerwehrdienst einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleiden.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Unfallversicherungsschutz und Leistungen
Versichert sind alle Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehr, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und als Feuerwehrdienst angeordnet sind:
- Einsatzdienst: Notfallrettung, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz
- Übungsdienst: Teilnahme an planmäßigen Aus- und Übungsdiensten, den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Wach-, Direktions-, Brandschutzbereitschaftsübungen
- Wachdienst: Teilnahme an Wehrversammlungen, Wehrleitungsrunden, Wehrleitersitzungen und anderen Dienstbesprechungen, Bereitschaftsdiensten auf der Feuerwache
- Feuerwehrdienstliche Veranstaltungen: Ehrungen, Jahreshauptversammlung etc.
- Sport und Bewegung: Dienstsport, Betriebssport
Die Wege zum Feuerwehrdienst und zurück nach Hause sind auch gesetzlich unfallversichert.
Nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen:
- private Tätigkeiten (z. B. Raucherpausen, Essen und Trinken, Zusammensein im Anschluss an eine dienstliche Veranstaltung)
- Unterbrechungen der versicherten Wege. Dies gilt auch für Umwege und Unfälle infolge von Alkoholgenuss.
- die Angehörigen von Berufsfeuerwehren im Beamtenstatus während ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit sie nicht außerberuflich ehrenamtlich tätig werden
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert den Arbeitsunfall und die Berufskrankheit.
- Arbeitsunfälle sind Gesundheitsschäden, die wesentlich durch plötzlich eintretende äußere Ereignisse verursacht werden.
- Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die nach dem jeweils geltenden Recht formal als Berufskrankheit anerkannt ist und durch die versicherte Tätigkeit verursacht wurde.*
Auch Sachschäden an privaten Sachen, die ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehren im Dienst erleidet, werden ersetzt. Vorrangig ist jedoch der Anspruch bei der Feuerwehr geltend zu machen (§ 10 FwG).
*Die derzeit anerkennungsfähigen Berufskrankheiten finden Sie in der Anlage 1 zur BKV: www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erbringt die Unfallkasse Berlin die gesamte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe aus einer Hand. Und das mit allen geeigneten Mitteln. Außerdem gewährleistet sie eine finanzielle Absicherung und Entschädigung.
Medizinische Leistungen und Pflege
- Erstversorgung, ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,
- Leistungen zur Pflege und Pflegegeld
- Psychotherapeutische Behandlung
Berufliche Teilhabe
- Leistungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
- Arbeitsplatzvermittlung
- Berufliche Anpassung (Ausbildung, Fortbildung, Umschulung)
Soziale Teilhabe und ergänzende Leistungen, z .B.
- Kraftfahrzeughilfe
- Reisekosten
- Wohnungshilfe, Haushaltshilfe
Geldleistungen
Auch für finanzielle Sicherheit ist nach einem Versicherungsfall gesorgt. Die Unfallkasse Berlin gewährt ggf. Geldleistungen während der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Mögliche Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Rentenleistungen, Leistungen an Hinterbliebene.
Mehrleistungen
Darüber hinaus zahlt die Unfallkasse Berlin den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren auch noch Mehrleistungen in Form höherer Geldleistungen, da sie sich in besonderem Maße für die Allgemeinheit einsetzen. Diese Mehrleistungen werden durch die Satzung der Unfallkasse Berlin festgelegt. Sie werden als Mehrleistung zum Verletzten- und Übergangsgeld, zur Rente, zum Sterbegeld und zur Hinterbliebenenrente sowie als einmalige Leistung gezahlt.
Falls im Feuerwehrdienst ein Unfall passiert, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Suchen Sie eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Das sind von der gesetzlichen Unfallversicherung bestellte Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin.
- Weisen Sie die Ärztin oder den Arzt darauf hin, dass es sich um einen Feuerwehrunfall handelt und die Unfallkasse Berlin der zuständige Unfallversicherungsträger ist.
- Informieren Sie so schnell wie möglich die Einheitsführung oder die Wehrleitung. Diese füllt die Unfallanzeige aus und leitet sie an die Unfallkasse Berlin weiter.
- Bei leichteren Unfällen, die keine ärztliche Behandlung erfordern, ist in der Regel auch keine Unfallanzeige nötig. Sie muss nur ausgefüllt werden, wenn Kosten zu Lasten der Unfallkasse Berlin entstehen. Alle anderen Unfälle müssen im Meldeblock dokumentiert werden.
Erklärfilm: Arbeitsunfall – und jetzt?
Download: Informationen zum Unfallversicherungsschutz der Freiwilligen Feuerwehr
Mit Sicherheit im Einsatz