Sonstige Versicherte
Personen, die wie Beschäftigte tätig werden, sind beispielsweise freiwillige Helfer bei bezirklichen Bauarbeiten oder Helfer bei kurzen nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Personen, die wie Beschäftigte tätig werden, sind versichert,
- wenn sie eine ernsthafte, mehr oder weniger vorübergehende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert, die dem Unternehmen zu dienen bestimmt ist, verrichten,
- die Tätigkeit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht,
- die Tätigkeit ihrer Art nach von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen.
Helfer bei kurzen nicht gewerblichen Bauarbeiten sind z. B. versichert bei:
- der Mithilfe bei der Errichtung einer Garage
- der Herstellung eines Zaunes
- Anlegen einer Gartenterasse