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Pflegende Angehörige

Die häusliche Pflege von Angehörigen steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Häuslich Pflegende in der Hauptstadt sind quasi „automatisch“ durch die Unfallkasse Berlin – dem hier zuständigen Träger - gesetzlich unfallversichert.

Die Unfallkasse Berlin ist nicht nur nach einem Unfall bei der Pflegetätigkeit der richtige Ansprechpartner. Sie hilft auch, Unfälle und durch die Pflege bedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. 

Wann besteht Versicherungsschutz?

  • Es muss sich um eine ernsthafte Pflegetätigkeit handeln und nicht um eine einmalige Gefälligkeitshandlung.
  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen.
  • Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.
  • Die Pflege muss für eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher bestimmt sein.
  • Die Pflegetätigkeit muss mindestens zehn Stunden wöchentlich erfolgen.
  • Die Pflegetätigkeit muss regelmäßig auf mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sein.

Ausführliche Informationen für Pflegende Angehörige