Durchgangsärzte
Die Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von der Gesetzlichen Unfallversicherung bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.
Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.
Sie müssen zum Durchgangsarzt gehen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln erforderlich ist oder der Fall der erneuten Erkrankung vorliegt.
Nicht erforderlich ist eine Vorstellung beim D-Arzt bei isolierten Augen- und Hals-Nasen- Ohren Verletzungen. Hier erfolgt die Behandlung durch den entsprechenden Facharzt. Dieses gilt auch sofern nur die Zähne Schaden genommen haben. Hier wird ein Zahnarzt behandeln.