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Ausschüsse der Unfallkasse Berlin

Der Widerspruchsausschuss ist als behördeninterne Kontrollinstanz für die Entscheidung über Widersprüche und Einsprüche gegen Bescheide der Verwaltung zuständig.

Der Präventionsausschuss berät die Vertreterversammlung und den Vorstand in Angelegenheiten der Prävention. Seine Aufgaben liegen insbesondere in den Stellungnahmen zum Erlass von autonomen Vorschriften und Regeln. Außerdem unterbreitet er Vorschläge zu Lösungsmöglichkeiten bei Problemen der Vorschriftenumsetzung und liefert Anregungen zu Präventionsprojekten.

Dem Organisationsausschuss gehören kraft Amtes die alternierenden Vorsitzenden des Vorstands sowie die Geschäftsführung und die Verwaltungsleitung mit beratender Stimme an. Der Ausschuss ist ein Erledigungsausschuss i. S. v. § 66 SGB IV. Ihm werden die Personalangelegenheiten, soweit sie nach den Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte dem Vorstand vorbehalten sind, und die Vorbereitung der Stellen- und Organisationsänderungen der Verwaltung von grundsätzlicher Bedeutung übertragen.

Der Rentenausschuss entscheidet über die erstmalige Rentengewährung sowie über Erhöhung, Herabsetzung oder Entziehung von Renten.

Der Finanzausschuss bereitet die Aufstellung des Haushalts vor. Er unterstützt den Vorstand bei der Auswertung der Jahresrechnung sowie des Prüfberichts. Dem Finanzausschuss gehören je ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter des Vorstandes an.