Persönliches Budget
Seit Anfang 2008 können rehabilitationsbedürftige Menschen ihre Teilhabeleistung statt als Sachleistung auch als Geldleistung beanspruchen, mit der sie selbstständig die Sachleistung kaufen können.
Sinn und Zweck des Persönlichen Budgets ist ein "Mehr an Selbsbestimmung".
Ob und wann das Persönliche Budget geeignet ist, hängt von der Art der Leistung und den Umständen des Einzellfalls ab. Die Qualität der Leistung und die Versorgung dürfen nicht leiden, auch dürfen keine höheren Kosten entstehen.
Vorteil des Einzelnen ist eine größere Selbstbestimmung und mehr Selbstständigkeit. Das Persönliche Budget steht allen offen.
Auf folgendem Portal finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Persönlichen Budget:
Internetportal: Persönliches Budget