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Blut- und Organspender

Blut ist ein knappes Gut. Besonders zur Ferien- und Urlaubszeiten sinken in vielen Krankenhäusern die Bestände der Blutreserven dramatisch ab. Den vermehrten Aufrufen zur Blutspende sollten deshalb möglichst viele Menschen folgen. Jeder kann schließlich selbst, plötzlich auf gespendetes Blut angewiesen sein, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall.

Gut zu wissen: Die Spender stehen unter dem für sie kostenlosen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer der Träger dieser Unfallversicherung ist, hängt davon ab, wo das Blut gespendet wird.

Für die Unikliniken der Hauptstadt und alle Vivantes-Kliniken ist die Unfallkasse Berlin zuständig. Der Schutz gilt für Blutspender ebenso wie für Spender von Organen, Organteilen, Plasma oder Gewebe.

Für die Unfallkasse Berlin ist es unerheblich, ob der Blut- oder Organspender für seine Spende entlohnt wird oder nicht. Grundsätzlich ist jeder gesetzlich unfallversichert, der für medizinische Zwecke einschließlich der Forschung Organe, Blut oder Körpergewebe spendet. Eine Ausnahme sind Eigenblutspenden, da sie nicht der Allgemeinheit dienen, sondern für den eigenen Bedarf des Spenders gelagert werden.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Blut- und Organspender sind versichert z. B.:

  • bei Schäden infolge von Komplikationen bei der Spende (Infektionen)
  • auf Wegen zum und vom Ort der Spende
  • bei vorbereitenden Untersuchungen und Maßnahmen für die spätere Blut- und Organspende