Informationen für Studierende
Sie studieren an einer Berliner Hochschule oder Universität? Dann sind Sie über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz gilt beispielweise während der Vorlesungen, in Seminaren oder beim Hochschulsport. Er besteht auch auf den damit verbundenen Wegen. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Für Studierende ist diese Versicherung kostenlos. Die Beiträge zahlt das Land Berlin.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie als ordentliche/r Studierende/r immatrikuliert sind. Sie erhalten im Versicherungsfall alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Studierende in anderen Bundesländern
Studierende an Hochschulen und Universitäten anderer Bundesländer sind über die dort zuständigen Unfallkassen abgesichert.
Unfallversicherungsträger in Deutschland
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs) zur gesetzlichen Unfallversicherung für Studierende