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Nicht gewerbsmäßige Pannenhelfer

Nicht gewerbsmäßige Pannenhelfer sind Personen, die wie Beschäftigte für nicht gewerbsmäßige Halter von Fahrzeugen tätig werden. Die Tätigkeit muss der Fahrzeughaltung dienen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Nicht gewerbsmäßige Pannenhelfer sind versichert z. B. bei:

  • der Hilfe zur Beseitigung der Panne, der Störung durch Reparatur 
  • dem Herausziehen eines steckengebliebenen Fahrzeugs mit einem Traktor
  • Absichern der Pannenstelle
  • dem Bergen des Fahrzeugs aus dem Gefahrenbereich