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Was passiert nach einem Unfall?

Nach einem versicherten Unfall in der Hochschule oder auf dem Hin- und Heimweg, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, muss dieser der Unfallkasse Berlin gemeldet werden.
Dafür sollte möglichst eine Unfallanzeige verwendet werden.

Deweiteren muss ein Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, aufgesucht werden. Hier finden Sie D-Ärzte in Ihrer Nähe.

Warum zum Durchgangsarzt?

Unternehmen und Ärzte sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem Durchgangsarzt (auch D-Arzt genannt) vorzustellen. Diese sind von den Landesverbänden der DGUV bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.

Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.