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Wann besteht Versicherungsschutz?

Wann sind Studierende gesetzlich unfallversichert?
Der Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht für eingeschriebene (ordentliche) Studierende:

  • während des Besuchs von Vorlesungen und Seminaren
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie die Teilnahme an deren Repetitorien oder Exkursionen
  • während des Besuchs von Hochschul- und Fachbereichsbibliotheken
  • beim Hochschulsport
  • bei Tätigkeiten im Rahmen der Studentenselbstverwaltung 
  • auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen
    Dies gilt auch bereits für den Weg zur Immatrikulation

Unfallversicherungsschutz beim Praktikum

Auch im Praktikum unfallversichert
Studierende, die in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, sind grundsätzlich über den Unfallversicherungsträger des Unternehmens versichert. Das sind bei privaten Unternehmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt oder um eines, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist.

Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an - unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert oder ob eine Bezahlung erfolgt.

Eine Übersicht über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (wie z.B. die Unfallkasse Berlin) und die Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Kein Unfallversicherungsschutz beim Praktikum im Ausland

Bei Tätigkeiten oder Praktika in einem Unternehmen im Ausland besteht in der Regel kein Schutz über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. 

Unfallversicherungsschutz beim Hochschulsport

Wer viel am Schreibtisch oder im Hörsaal sitzt, sollte sich in der körperlichen Bewegung einen Ausgleich suchen. 
Besonders attraktiv für Studierende ist der Hochschulsport - er bietet ein breites Angebot, das kostenlos oder zumindest sehr günstig ist.
Voll immatrikulierte Studierende, die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, sind in den jeweils offiziell belegten Veranstaltungen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert.

Sportunfälle müssen dem Sekretariat der Hochschule oder einer von der Hochschule festgelegten Stelle gemeldet werden.

Kleinere Unfälle lassen Studierende am Besten mit Hilfe des Meldeblocks dokumentieren. Sollte sich die vermeintliche Bagatellverletzung im Nachhinein noch als eine größere behandlungsbedürftige Angelegenheit herausstellen, fällt es dem Verletzten dann leichter nachzuweisen, dass der Unfall im Rahmen einer „versicherten Tätigkeit“ passierte und kein Freizeitunfall war.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht erforderlich beim Arzt eine Praxisgebühr zu bezahlen, wenn Studierende die Folgen eines beim Hochschulsport erlittenen Unfalls behandeln lassen. Die Kosten der Behandlung trägt die Unfallkasse Berlin und nicht die Krankenkasse.

Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht nicht:

  • bei Studienarbeiten, die Sie zu Hause erledigen
  • im Rahmen privater Studienfahrten
  • bei Betriebspraktika (siehe auch unter Praktikum)
  • während privater Repetitorien
  • bei privaten Unterbrechungen der Wege zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung oder Umwegen aus privaten Gründen
  • privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule

Downloads

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