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Schulbühnen sicher nutzen

Kulturelle Veranstaltungen in der Schule machen nicht nur Spaß – Schülerinnen und Schüler lernen dabei, Verantwortung für ein Projekt zu übernehmen, sie verbessern ihre Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit; Kultur wird erlebbar gemacht, neue Interessen können entdeckt und Talente gefördert werden. Somit stärken Gemeinschaftsveranstaltungen den Zusammenhalt und das Schulklima.

Demgegenüber stehen Gefährdungen, die im alltäglichen Schulalltag nicht auftreten. Für eine erfolgreiche, unfallfreie Veranstaltung sollten diese bereits bei der Planung bedacht werden.

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Von einfach bis komplex – Es gelten zusätzliche Vorschriften

Während Lesungen oder Chorauftritte in der Regel einen geringen technischen Aufwand bedeuten, sind bei Konzerten oder Theateraufführungen mehr Planungsarbeit und Vorbereitungszeit notwendig. Hier kommen ggf. Bühnenbilder, Instrumente, Licht- und Beschallungstechnik und vielleicht sogar Effekttechnik zum Einsatz.

Bei Aufführungen jeglicher Art und Größe sollte das Versammlungsstättenrecht beachtet werden – zusätzlich zu den Vorschriften, die im schulischen Alltag gelten. Ab einer Anzahl von 200 Personen in der Aula müssen die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und die Betriebsverordnung Berlin (BetrVO) berücksichtigt werden.

Gefährdungen erkennen

Der Einsatz von Technik kann Gefährdungen begünstigen, die im Schulalltag sonst nicht auftreten.

Defekte Geräte oder Kabel können einen elektrischen Schlag oder Brände verursachen. Nicht sachgerecht installiertes Equipment kann auf Personen herabfallen. Insbesondere bei Scheinwerfern besteht Verbrennungsgefahr beim Anstoßen. Stolpern, Stürzen und Ausrutschen stellen weitere häufige Unfallarten dar, welche unter anderem durch nicht fachgerecht verlegte Kabel oder allgemeine Unordnung im Bühnenbereich begünstigt werden. Nicht markierte Bühnenkanten und Stufen sowie Treppen und Zugänge ohne Handlauf oder Geländer stellen weitere Gefahrenquellen dar.

All diese Gefährdungen werden im Idealfall bereits bei der Planung mit Hilfe der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung erkannt.

Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen

Eine Beurteilung der ermittelten Gefährdungen bestimmt, in welchem Umfang Maßnahmen festgelegt werden müssen, um Unfälle zu vermeiden.

Durch das Beachten der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen kann eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet werden.

Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit ist die betreuende pädagogische Fachkraft. Diese kann Unterstützung durch weitere geschulte Personen einfordern.

Grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung

  • Ordnung auf der Bühne halten
  • Markierung von Bühnenkanten, Stufen und Zugängen mit langnachleuchtenden Klebebändern
  • Handläufe oder Geländer an Bühnenzugänge anbringen
  • Kabel und Leitungen außerhalb des Laufweges verlegen oder abkleben
  • Nicht benötigte Gegenstände nicht im Bühnenbereich lagern; Dekoraktionen gegen Umfallen sichern
  • Nur aktuell geprüfte elektrische Geräte und Kabel verwenden;  privat mitgebrachte Geräte vor Benutzung prüfen lassen
  • Regelmäßige Unterweisungen von Schülerinnen und Schülern zum Verhalten im Bühnenbereich durch die Lehrkraft
  • Scheinwerfer und Lautsprecher gegen Umfallen oder Absturz sichern
  • Flucht- und Rettungswege sowie Lösch- und Alarmierungseinrichtungen freihalten
  • Beauftragen Sie für komplexe Produktionen eine Fachfirma oder ausgebildete Fachkräfte.
  • Beim Einsatz von Spezialeffekten (z.B.: Nebel, Laser) Fachkräfte beauftragen
  • Bestuhlen der Aula nur nach vom Bauamt genehmigten Bestuhlungsplänen.
  • Technische Improvisation vermeiden

  • Sicherheits- und maschinentechnische Einrichtungen jährlich durch einen Sachkundigen und alle vier Jahre durch einen Sachverständigen prüfen lassen
  • Mobile elektrische Geräte und Leitungen alle 2 Jahre durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen
  • Elektroanlage alle vier Jahre durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen
  • Ausstattung der Bühne mit separaten Feuerlöschern sowie zweijährige Prüfung aller Feuerlöscher
  • Erstellen von mit Bauamt und Feuerwehr abgestimmten und genehmigten Bestuhlungsplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen für die Aula

Sicherheit und Gesundheit schon bei der Planung mitdenken

Wird sicherheitsgerechtes Verhalten schon bei der Planung mitbedacht, entsteht nur geringer Mehraufwand.

Die erfolgreiche Umsetzung einer sicheren Aufführung ergibt sich aus den Vorarbeiten des Schulsachkostenträgers, der eigenen Beachtung von festgelegten Maßnahmen sowie der Beauftragung einer aufsichtführenden Person, die die Lehrkraft während der Auf- und Abbauten, den Proben sowie der eigentlichen Vorführung bei der Einhaltung der Vorschriften und der getroffenen Maßnahmen unterstützt und Hilfestellung bei der Bedienung der raumtechnischen Anlagen gibt.

Werden auch die Schülerinnen und Schüler als Hauptakteure der Veranstaltung regelmäßig zum Verhalten im Bühnenbereich unterwiesen, steht einer Aufführung, an der Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weitere Gäste viel Freude haben, nichts mehr im Weg.