Medikamentengabe
Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher dürfen grundsätzlich keine eigenständigen medizinischen Heilbehandlungen durchführen. Allerdings können Eltern mit der Schule Vereinbarungen zur Verabreichung von Medikamenten treffen. Dies betrifft in erster Linie Kinder mit chronischen Beschwerden, um ihnen die Teilhabe am Schulbesuch oder einer Klassenfahrt zu ermöglichen. Die wichtigsten Fragestellungen für eine solche Vereinbarung haben wir für Sie zusammengefasst. Zusätzlich können Sie sich eine Vorlage für eine Aufgabenübertragung ausdrucken, die Ihnen als Beispiel dienen soll.
Information zur Medikamentengabe in Schulen und auf Klassenfahrten für Lehrkräfte (DGUV Information 202-091)