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Homeschooling – wie sind die Schülerinnen und Schüler dabei unfallversichert?

Das Home-Schooling findet – ebenso wie auch das Erledigen von Hausaufgaben – in der Regel nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule, sondern vielmehr im privaten und häuslichen Bereich der Lernenden und somit im elterlichen Verantwortungsbereich statt. Ein versicherter Schulunfall liegt daher nicht vor, wenn Schülerinnen und Schüler im häuslichen Umfeld während der Erledigung von schulischen Aufgaben einen Unfall erleiden.

Der Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Schule selbst die Verantwortung zur Organisation, Durchführung und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtseinheiten wahrnimmt. Also beispielsweise, wenn es bei einem teilnahmepflichtigen bi-direktionalen und somit webbasierten Distanzunterricht unter Beteiligung der Lehrkräfte zu einem Unfall kommt. In diesem Falle ist der Versicherungsschutz im Einzelfall zu prüfen.