Baden und Schwimmen in der Grundschule
Unfälle beim Baden und Schwimmen in der Schule kommen glücklicherweise sehr selten vor. Allerdings: Wenn ein Unfall im Wasser passiert, sind die Folgen schwerwiegend, irreversibel oder gar tödlich. Ein besonders hohes Ertrinkungsrisiko besteht bei Kindern, die nicht schwimmen können. Deshalb haben wir ein paar konkrete Empfehlungen und Literaturhinweise für Grundschulen auf dieser Seite zusammengefasst. Sie sollen die Handlungssicherheit bei Bade- und Schwimmveranstaltungen stärken. Damit wollen wir zugleich Pädagoginnen und Pädagogen ermutigen, ihre Arbeit mit Kindern zur Wassergewöhnung und zum Schwimmenlernen auf sichere Weise fortzusetzen. Denn schließlich können Ertrinkungsunfälle bei Kindern am wirkungsvollsten durch deren Schwimmfähigkeit vermieden werden!
In tiefem Wasser können sich Nichtschwimmer-Kinder nur rund 10-20 Sekunden über Wasser halten, in der Not meist ohne Lautäußerungen. Die Gefahrensituation ist für Hilfeleistende extrem kurz, um lebensbedrohliche Folgen abzuwenden.
In der AV Aufsicht 2020 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind sowohl Regelungen den Schwimmunterricht betreffend als auch Vorgaben zur Durchführung von Ausflügen zum Baden und Schwimmen enthalten. Diese sind zwingend einzuhalten.
Hinweise zur Organisation eines Schwimmbadbesuches und methodische Empfehlungen zum Schwimmen lehren und lernen in der Grundschule finden Sie in den nachfolgenden DGUV Informationen.
- Schwimmen lernen in der Schule - einfach und sicher (DGUV Information 202-102)
- Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule (DGUV Information 202-107)
- Upsi und das Seepferdchen (Wassergewöhnung für Kinder)