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Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte

Ein verletzter, alkoholisierter Mann schlägt in der Notaufnahme um sich, eine Frau muss im Bezirksamt lange warten und beschimpft lautstark die Mitarbeitenden, eine Gruppe Jugendlicher widersetzt sich im Schwimmbad den Anweisungen des Schwimmmeisters. Beschäftigte können bei der Arbeit unterschiedliche Formen von Gewalt erfahren. Die Unfallkasse Berlin gibt Tipps, wie sie sich auf gefährliche Situationen vorbereiten und im besten Fall dazu beitragen können, dass Konflikte nicht eskalieren.

Verbale Übergriffe und körperliche Gewalt

Eine verbal angreifende Person steht meist unter Stress und sieht keine Alternative, um den Konflikt ohne Gesichtsverlust zu beenden. Hier sollte die Situation möglichst entschärft werden. Ein erster Schritt sind das Zuhören und Verstehen, um die Ursache für das aggressive Verhalten herauszufinden. Die Person sollte zunächst freundlich angesprochen und ihr ein Ausweg aus der Situation aufgezeigt werden. Vor allem in impulsiven verbalen Gewaltsituationen spielt deeskalierendes Verhalten eine entscheidende Rolle – mit dem Ziel, die akute Gefahrenlage zu entschärfen und die Anspannung aller Beteiligten zu senken.

Ist es in einer Situation bereits zu körperlicher oder extremer Gewalt gekommen, helfen Versuche der verbalen Deeskalation hingegen kaum noch. Hier stehen sowohl der Schutz der eigenen Person als auch der Schutz anderer Personen im Vordergrund.

Stufenmodell zur Gewaltprävention

Mit dem Stufenmodell zur Gewaltprävention lassen sich Gewaltsituationen bewerten und einschätzen. Das Modell gliedert Gewaltereignisse in vier Stufen und ordnet diesen Stufen entsprechende Präventionsmaßnahmen und Verhaltensempfehlungen zu. So lässt sich unterscheiden zwischen Situationen, in denen Deeskalation helfen kann, und solchen, in denen die Eigensicherung im Vordergrund stehen muss.

  • Zuhören
  • Verständnis zeigen
  • Hintergründe erklären
  • Nach Lösungen suchen, Alternativen anbieten
  • Ruhig und freundlich im Gespräch bleiben

  • Aufrechte, offene Haltung annehmen
  • Ruhig und besonnen bleiben, Äußerungen nicht persönlich nehmen
  • Selbstsicher kommunizieren und Grenzen setzen
  • Aggressor / Aggressorin nicht provozieren oder anfassen
  • Blickkontakt herstellen, im Gespräch bleiben. Bei Bedarf dritte, neutrale Person zur Lösungsfindung hinzuziehen

  • Eigensicherung beachten!
  • Sich bemerkbar machen, um Hilfe rufen
  • Andere Personen aus dem Umfeld um Unterstützung bitten
  • Der Person nicht den Rücken zukehren
  • Fluchtwege ausfindig machen und gegebenenfalls fliehen, sich in Sicherheit bringen
  • Polizei rufen
  • Gegebenenfalls Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen
  • Psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen

  • Eigensicherung beachten!
  • Ruhe bewahren und sachlich bleiben
  • Den Täter / die Täterin höflich behandeln und aufmerksam zuhören
  • Abstand halten
  • Die Anweisungen des Täters / der Täterin befolgen
  • Keinen Widerstand leisten, nicht widersprechen und provozieren
  • Keine Waffen oder ähnliches (zum Beispiel Pfefferspray) benutzen
  • Die Hände gut sichtbar halten, um reflexartige Stresshandlungen des Täters / der Täterin zu verhindern
  • Eigene Handlungen und Aktivitäten mit Worten beschreiben
  • Dem Täter / der Täterin immer einen Fluchtweg offenhalten
  • Wenn die Möglichkeit einer sicheren Flucht besteht, sich in Sicherheit bringen
  • Gegebenenfalls Strafanzeige erstatten und Unfallanzeige stellen
  • Psychologische Erstbetreuung der Betroffenen sicherstellen

  • Ersatzware anbieten, wenn kein Geld vorhanden ist
  • Einsatzkräfte, wie im betrieblichen Notfallmanagement geregelt, benachrichtigen – zum Beispiel über einen Überfallmeldeknopf oder nach Ende der Tat telefonisch

Gewaltprävention in der Gefährdungsbeurteilung mitdenken

Betriebe können das Stufenmodell zur Gewaltprävention auch für die Gefährdungsbeurteilung nutzen, um technische und organisatorische Maßnahmen vor, während und nach einem möglichen Gewaltereignis festzulegen. Ziel ist die Sicherheit der Beschäftigten und das grundsätzliche Verhindern von Gewalt.

Je nach Gewaltstufe sollten mit den Beschäftigten auch Verhaltensregeln besprochen und eingeübt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten auch Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen nach einem Übergriff festgelegt werden.

Informationsmaterial zur Prävention von Gewalt bei der Arbeit

DGUV Information 205-027

DGUV Information 205-027

Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr
Dateigröße: 1 MB
DGUV Information 207-025

DGUV Information 207-025

Prävention von Gewalt und Aggression im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Dateigröße: 1 MB