Was ist nach einem Unfall zu tun?
Wenn eine Pflegeperson im Rahmen der Pflegetätigkeit einen Unfall erlitten hat, sollte sie vorzugsweise einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Er wird sich zu Abrechnungszwecken an die Unfallkasse wenden.
Gemeldet werden sollte der Unfallkasse jeder Unfall einer Pflegeperson in der Hauptstadt, der sich im Rahmen einer der beschriebenen Tätigkeiten ereignet hat und bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Eine Erleichterung für die Bearbeitung ist es, wenn das Geburtsdatum der verunfallten Person mit angegeben wird.
Unfallkasse Berlin
Abteilung - Rehabilitation und Leistungen
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin
Tel.: 76 24 – 0