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Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz für pflegende Angehörige unterliegt gewissen Voraussetzungen. Es muss sich um eine ernsthafte Pflegetätigkeit handeln und nicht um eine einmalige Gefälligkeitshandlung.

  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen. Das ist der Fall, sofern für die Pflegetätigkeit keine finanziellen Zuwendungen erhalten werden, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt. Bei nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
  • Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden. Die Pflegetätigkeit muss also entweder im eigenen Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgen. Dabei kann es sich auch um ein Senioren- oder Pflegeheim handeln. Möglich ist natürlich auch, dass die Pflegebedürftigen auch im Haushalt einer dritten Person gepflegt werden.
  • Die Pflege muss für eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher bestimmt sein.
  • Die Pflegetätigkeit muss mindestens zehn Stunden wöchentlich erfolgen.
  • Die Pflegetätigkeit muss auf regelmäßig zwei Tage in der Woche verteilt sein.