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Was ist versichert? Was ist nicht versichert?

Versichert sind die regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten, die auch in der Pflegeversicherung als relevant eingestuft werden.

Hilfe bei der Mobilität 

Das ist zum Beispiel die Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der pflegebedürftigen Person, beim Gehen, Stehen sowie beim Treppensteigen innerhalb des Wohnbereichs. Ebenfalls versichert ist die Begleitung auf Hin- und Rückwegen zu Arzt- oder Therapiebesuchen sowie die Apotheken- und Behördengänge, wenn diese erforderlich sind.

Hilfe zur Selbstversorgung 

Hierzu zählen Tätigkeiten zur Unterstützung während des Waschens, Duschens oder der Zahnpflege der pflegebedürftigen Person, bei der Vor- und Zubereitung der mundgerechten Nahrung, beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden sowie die Hilfe bei der Benutzung einer Toilette. Auch die Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen wie Hilfen beim Katheterwechsel, bei der Entleerung des Stoma oder beim Anlegen einer Prothese, fallen in den Bereich der Selbstversorgung. Die Hilfe beim Verbandwechsel, bei der Mobilisierung der Muskulatur und der Medikamentengabe sind ebenfalls versicherte Pflegetätigkeiten.

Hilfe zur hauswirtschaftlichen Versorgung 

Darunter zählen Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Spülen sowie Waschen der Kleidung. Diese Tätigkeiten sind aber nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie überwiegend dem Pflegebedürftigen zugutekommen. Nicht versichert sind in diesem Zusammenhang Tätigkeiten, die gleichermaßen oder überwiegend für die gesamte Wohngemeinschaft erfolgen.

Hilfe zur Gestaltung des Alltagslebens 

Das sind zum Beispiel Hilfen zur Planung des Tagesablaufs oder bei der Interaktion mit anderen Personen sowie die Organisation von sozialen Kontakten wie beispielsweise durch das Schreiben von Briefen oder E-Mails. 

Unterstützung der kommunikativen Fähigkeiten

Auch die Unterstützung der kommunikativen Fähigkeiten wie der Hilfestellung beim Lesen der Uhrzeit oder des Datums, bei Lernspielen, Gedächtnisspielen oder beim Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld sind versicherte Pflegetätigkeiten.

Hilfe zur Verarbeitung von psychischen Problemlagen 

Versichert sind Pflegetätigkeiten zum Schutz der pflegebedürftigen Personen vor selbstschädigendem Verhalten, zur Beruhigung bei Angstzuständen, Sinnestäuschungen oder Wahnvorstellungen.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert ist die sonstige Betreuung der Pflegebedürftigen, zum Beispiel die Begleitung bei Spaziergängen als Freizeitbeschäftigung oder beim Besuch kultureller Veranstaltungen.