Versicherungsschutz und Leistungen
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII gesetzlich unfallversichert. Damit stehen ihnen im Falle eines Unfalls umfassende Leistungen zu. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Haushaltsvorstand (Arbeitgeber) getragen.
Wer versichert ist und unter welchen Voraussetzungen, was nach einem Unfall zu tun ist und wie die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung genau aussehen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
In der Hauptstadt ist die Unfallkasse Berlin die zuständige gesetzliche Unfallversicherung.
Zuständige Unfallversicherungsträger in anderen Bundesländern