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Wo sind Haushaltshilfen anzumelden?

Minijob-Zentrale

Verdient die Haushaltshilfe bis zur Minijob-Grenze oder ist sie, unabhängig von der Höhe des Einkommens, nur kurzfristig beschäftigt, so ist sie bei der Minijob-Zentrale im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens anzumelden.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Service-Telefon: 0355 2902 – 70799
Montags – freitags 7.00 bis 19.00 Uhr
Fax: 0201 384 979797
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Internet: www.minijob-zentrale.de

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird dann zusammen mit den anderen Sozialversicherungsabgaben von der Minijob-Zentrale erhoben. Der zuständige Unfallversicherungsträger bleibt jedoch die Unfallkasse Berlin.

Unfallkasse Berlin

Wenn das monatliche Arbeitsentgelt über der Minijob-Grenze liegt oder die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale nicht möglich ist, weil die Haushaltshilfe aufgrund eines anderen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses die Verdienstgrenze überschreitet, muss die Anmeldung einer Haushaltshilfe direkt bei der Unfallkasse Berlin erfolgen.

Eine Anmeldung kann formlos erfolgen, es empfiehlt sich jedoch das bereitgestellte Anmeldeformular zu nutzen. Ein Anmeldeformular können Sie sich auch jederzeit per E-Mail unter haushaltshilfe@unfallkasse-berlin.de anfordern.
Bitte beachten Sie, dass ohne gültige Unterschrift des Arbeitgebers eine Anmeldung nicht erfolgen kann. Bei Anmeldungen von Dritten (Steuerbüro, Betreuer usw.) muss eine Vollmacht beigefügt werden.

Für die Anmeldung auf dem digitalen Weg steht Ihnen das Serviceportal Unfallversicherung zur Verfügung.

Unfallkasse Berlin
Bereich Haushaltshilfen 
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin
Fax: 76 24 –1109

Weitere Informationen

Team Haushaltshilfen, Telefon: 7624-1169 und 7624-1352

Minijob-Grenzen

Zeitraum der Beschäftigung

Minijob-Grenze in Euro

1. Januar 2013 bis 30. September 2022

450

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023

520

1. Januar bis 31. Dezember 2024

538

Ab 1. Januar 2025

556