Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für verletzte Ersthelfende umfassen unter anderem
- Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der Fahrt- und Transportkosten,
- Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben, zum Beispiel durch Fortbildung oder Umschulung,
- Verletztengeld bei Verdienstausfall,
- Renten an Ersthelfende selbst oder deren Hinterbliebene,
- Zusatzleistungen zu Renten und Verletztengeld,
- Ersatz von Sachschäden, zum Beispiel für eine zerrissene Jacke nach einem Sturz.
Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen für Versicherte.