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Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für verletzte Ersthelfende umfassen unter anderem

  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der Fahrt- und Transportkosten,
  • Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben, zum Beispiel durch Fortbildung oder Umschulung,
  • Verletztengeld bei Verdienstausfall,
  • Renten an Ersthelfende selbst oder deren Hinterbliebene,
  • Zusatzleistungen zu Renten und Verletztengeld,
  • Ersatz von Sachschäden, zum Beispiel für eine zerrissene Jacke nach einem Sturz.

Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen für Versicherte.