Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelferinnen und Ersthelfer Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Sozialgesetzbuch XIV – Soziale Entschädigung. Zuständig hierfür ist in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales.