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Sichere Gestaltung von Barfußbereichen im Außengelände

Angelegte Rasenhügel, Balancierelemente oder Sinnespfade: Barfußbereiche können vielseitig angelegt werden und haben positive Auswirkungen auf das Bewegungsverhalten der Kita-Kinder. Die Fußmuskeln werden trainiert und das Gleichgewicht geschult. Barfußlaufen kann jedoch Gefährdungen bergen. Deshalb bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen, um Fußverletzungen durch z. B. spitze Gegenstände, heiße Oberflächen oder auch Tiere zu vermeiden. Auf folgende Sicherheitshinweise sollten Kitas beim Anlegen von Barfußbereichen achten.

Barfußbereiche sicher planen und bauen

Gefährdungsbeurteilung

Um beim Barfußlaufen die Sicherheit und Gesundheit der Kinder zu gewährleisten, müssen die Bedingungen in der Kita beurteilt werden. Grundlage dafür ist die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1: „Grundsätze der Prävention“). Sie hat das Ziel, für jeden Bereich der Bildungseinrichtung mögliche Gefährdungen für die Kinder festzustellen und wirksame Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen. Priorität hat die Vermeidung der Gefährdungen. Ist das nicht möglich, haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip im Arbeitsschutz).

Rechtsgrundlagen

Im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder ist für Sie als Unternehmer die DGUV Vorschrift 82: „Kindertageseinrichtungen" maßgeblich. Gemäß dieser Vorschrift sind alle baulichen Anlagen, Aufenthaltsbereiche und Ausstattungen nach ihren Bestimmungen zu errichten, zu beschaffen, instand zu halten und zu betreiben. Des Weiteren müssen die Objekte in den Aufenthaltsbereichen der DIN EN 1176 entsprechen – einer europäischen Spielgerätenorm, die sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren festlegt.

Sachkundige Planung

Die Planung eines Außenbereichs wie auch der Eigenbau von Spielplatzgeräten erfordern spezielle Kenntnisse. Daher sollte sowohl bei der Planung als auch bei der Errichtung eine sachkundige Person hinzugezogen werden (z. B. qualifizierter Spielplatzprüfer).