Lärmprävention: Auf dem Weg zur leisen Kita
Es liegt in der Natur der Sache, dass es in einer Kindertagesstätte während verschiedener Stationen im Tagesablauf immer mal wieder laut wird. Permanenter Lärm kann allerdings zu Anspannung und Stress führen und Erzieherinnen und Erzieher ernsthaft psychisch belasten. Bei den betreuten Kindern kann eine anhaltende Lärmbelastung außerdem Aufmerksamkeitsdefizite und Beeinträchtigungen der sprachlichen Entwicklung hervorrufen.
Werden Maßnahmen ergriffen, die die Lärmentstehung und das Lärmausmaß positiv beeinflussen, entsteht hingegen Raum für leisere Töne und gutes gegenseitiges Verstehen.
Wie man die Lärmbelastung in Kindertagesstätten senkt
Ein bewährter Grundsatz im Arbeitsschutz ist das sogenannte TOP-Prinzip. Es legt fest, in welcher Reihenfolge Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Bei der Lärmprävention in Kindertagesstätten geht man in der Regel so vor:
Baulich-technische Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung umfassen den Schallschutz von Außen- und Innenwänden, Decken, Böden, Dächern, Türen und Fenstern. Dabei spielen die Auswahl der Baumaterialien, die Anbringung von Schallabsorbern an Wänden und Decken, Raumnutzung und Raumgrößen, der Einsatz und die Anordnung von Trennwänden, Möbeln und Textilien eine Rolle.
In erster Linie bieten Regeln und Rituale Kindern, Erzieherinnen und Erziehern Ruhe im Kita-Alltag. Grundsätzliche Umgangsformen wie "Wenn einer redet, hören die anderen zu", ein Morgenkreis zum gemeinsamen Ankommen und ein Tischspruch zu den Mahlzeiten strukturieren und beruhigen Abläufe.
Verwaltungsaufgaben können auf alle Erzieherinnen und Erzieher aufgeteilt werden und als Pause vom Geschehen im Gruppenraum in einer ruhigeren Büroatmosphäre ausgeführt werden.
Während der Mittagsruhe der Kinder können auch die Erzieherinnen und Erzieher die leisere Phase bewusst erleben. Zum Entspannen eignen sich z. B. Gedankenreisen.
Spielen, Lernen und Ausruhen sollten auf alle verfügbaren Räume und auch zeitlich verteilt werden, sodass verschiedene Aktivitäten akustisch getrennt sind.
Das Angebot an Bewegung, vorzugsweise im Freien, ist besonders wichtig. Dadurch wird in anderen Räumen nicht getobt und somit Lärm vermieden. Im Freien ist die Lärmbelastung auch bei hohem Lärmpegel aufgrund fehlender reflektierender Flächen zudem deutlich geringer.
Zur Förderung der Hörwahrnehmung sollten Kindern regelmäßig verschiedene akustische Reize angeboten werden. So lernen die Kinder, sich auf Hörenswertes zu konzentrieren. Sie stärken so die Fähigkeit, bestimmte Inhalte aus einer Geräuschkulisse herauszufiltern. Kinder mit einer gut entwickelten Hörwahrnehmung achten eher darauf, selbst keinen unnötigen Lärm zu erzeugen und weder ihre noch andere Ohren zu strapazieren.
Je nach Alter können die Kinder in die Begründung, Auswahl und Umsetzung von pädagogischen lärmreduzierenden Maßnahmen, z. B. dem Einsatz einer Lärmampel, aktiv eingebunden werden.
Bevor das Tragen von Gehörschutz in der Kindertageseinrichtung als persönliche Schutzmaßnahme in Betracht gezogen wird, müssen vorrangig die baulich-technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft worden sein. Der Einsatz von Gehörschutz als Form der persönlichen Schutzausrüstung ist nur als äußerste Maßnahme und lediglich über einen kurzen Zeitraum während außergewöhnlicher Lärmspitzen ratsam.
Weitere Informationen
Ausführliche Hinweise und ein Beispiel für die schrittweise Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zum Thema Lärmbelastung finden Sie in der Broschüre "Auf dem Weg zur leisen Kita" (Best.-Nr.: UKB SI 42).