Direkt zum Inhalt der Seite springen
Link zur Startseite
Menü

Wann ist mein Kind unfallversichert?

Bei der Unfallkasse Berlin sind die Kinder während der Zeit in der Tageseinrichtung versichert.

Versichert sind die Kinder:

  • während des Besuchs der Krippe, des Hortes, der Kindertagesstätte (Kita) oder des Kindergartens
  • auf Ausflügen und Besichtigungen, bei Feiern, die von der Kita organisiert sind
  • auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Kita oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet. Welches Verkehrsmittel für den Weg genutzt wird, ist dabei unerheblich. Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.
  • während der Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um eine vom Bezirksamt als geeignet bewertete Kindertagespflege (Tagespflegeperson nach Sozialgesetzbuch VIII) handelt. 
  • Was nach einem Unfall zu tun ist
  • Was leistet die Unfallkasse Berlin?

Nicht versichert sind die Kinder:

  • in Frühförderstellen und Förderstellen
  • in Kinder- und Wohnpflegeheimen