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Gemeinsam handeln

Aktionsplan der gesetzlichen Unfallversicherung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Die UN-BRK verpflichtet den Staat zur Einhaltung der Menschenrechte, indem er Menschen mit Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht (Inklusion). Sie spricht damit auch die Versicherten der  Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an: Menschen, die bei einem Arbeitsunfall verletzt wurden oder die von einer Berufskrankheit betroffen sind.

Wie können die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkret im Alltag der gesetzlichen Unfallversicherung umgesetzt werden? Nach Ansicht des Vorstands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), also der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung, können Aktionspläne dabei helfen, diese Frage zu beantworten. Der Aktionsplan 1.0 wurde im November 2011 auf den Weg gebracht. In der Zeit bis Ende 2014  war es insbesondere nötig, die Inhalte der UN-Konvention für die Praxis handhabbar zu machen. Schließlich wurde an mancher Stelle Neuland betreten, etwa bei der Anwendung der Leichten Sprache. Es wurden Checklisten, Leitlinien und Fortbildungsmodule erarbeitet. 

Um diese Errungenschaften zu verstetigen, hat der Vorstand der DGUV im Frühjahr 2015 den Aktionsplan 2.0 beschlossen. Nun geht es beispielsweise darum, dafür zu sorgen, dass die Checklisten und Leitlinien selbstverständlich angewendet werden. Bei Gremienvorlagen soll standardmäßig geprüft werden, ob der Inhalt mit der UN-BRK vereinbar ist. Das Ziel ist, so Dr. Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV, die „Selbstverpflichtungen so zu implementieren, dass sie auch nach dem Ablauf des Aktionsplans 2.0. selbstverständlich weitergeführt werden“.

Der Aktionsplan 2.0 hat drei thematische Schwerpunkte: Bewusstseinsbildung, Inklusion und Partizipation. Jedem Handlungsfeld sind konkrete Maßnahmen und Ziele zugeordnet. Im Handlungsfeld Bewusstseinsbildung wird beispielsweise die Notwendigkeit angesprochen, Führungskräfte zu überzeugen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne der Inklusion soll gefördert werden. Dazu werden die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Betriebe dabei unterstützen, die UN-BRK umzusetzen, beispielsweise durch eigene Aktionspläne.

Das Handlungsfeld Partizipation betrifft alle Gestaltungsbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Ziel ist, die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die sie betreffenden Entscheidungen sicherzustellen. Auch hier gibt es konkrete Maßnahmen, zum Beispiel die Peer-Landkarte. Peer-Beratung ist die Beratung durch Menschen, die ähnliche Lebenssituationen bereits erlebt haben. Sie soll Versicherten den Umgang mit den Herausforderungen der Rehabilitation und eines Lebens mit Behinderung erleichtern. Die Peer-Landkarte soll entsprechende Angebote recherchierbar machen. Es wird aber auch überlegt, wie das Konzept der Peer-Beratung auf die Prävention übertragen werden kann. Nicht zuletzt setzen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auch in der Wissenschaft ein Signal: 10 Prozent des Forschungsbudgets sollen zukünftig in Projekte zur Teilhabe fließen.

Die DGUV steht zudem in einem engen Erfahrungsaustausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zum NAP 2.0. Partner des Aktionsplans 2.0 der gesetzlichen Unfallversicherung sind außerdem die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die nicht nur Träger der Unfall-, sondern auch der Kranken- und Rentenversicherung ist. Außerdem sind die BG-Kliniken -  Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung mit im Boot. Die Unfallversicherung wünscht sich darüber hinaus weitere Kooperationen, um Synergieeffekte zu erzielen und bei ihren Partnern, insbesondere auch in der Ärzteschaft, das Bewusstsein für die Inhalte der UN-BRK zu schärfen.