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Informationen für Schülerinnen und Schüler

Sie lernen an einer Schule in der Hauptstadt? Egal, ob Gemeinschaftsschule, Gymnasium, ISS, Förderschule oder OSZ: Während des Schulbesuchs und auf dem Schulweg sind Sie über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz besteht automatisch. Weder Sie noch ihre Eltern müssen dafür bezahlen, denn der Schutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernimmt das Land Berlin.

Informationen für Schülerinnen und Schüler

Auf dem Boden sitzende Schülerin, die Laptop im Schoß hat und freudig eine Faust in die Höhe streckt

Was ist denn genau versichert?

Versicherungsschutz besteht immer dann, wenn ihre Tätigkeit in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fällt. Anders ist der Schutz in Ihrer Freizeit: Passiert dann etwas, ist Ihre Krankenkasse zuständig.

Versichert sind Schulbesuch und Schulweg, die Pausen und beispielsweise von der Schule organisierte Ausflüge, Besichtigungen, Sportfeste oder Klassenfahrten.

Übrigens: Auf dem Schulweg sind Sie immer unfallversichert, egal ob Sie mit dem Fahrrad, Skateboard oder E-Roller fahren.

Nicht über die Unfallkasse geschützt sind Sie beim Erledigen der Hausaufgaben oder während privater Lerngruppen.

Tipp: Helm tragen ist immer cool

Und wie hilft die Unfallkasse nach einem Unfall?

Sollten Sie als Schülerin oder Schüler einen versicherten Unfall haben, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für

  • ambulante oder stationäre Behandlungen,
  • die Pflege zu Hause,
  • notwendige Rehabilitationsmaßnahmen,
  • bewilligte Geldleistungen.

Gut zu wissen: Später im Berufsleben stehen Sie auch unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit auch über Berufsgenossenschaften (Wirtschaftsunternehmen) und Unfallkassen (Öffentlicher Dienst) abgesichert.

Wo passieren Unfälle in der Schule?

Unfallschwerpunkte Oberschule 2020

Im Jahr 2020 passierten Unfälle an Sekundarschulen (inkusive Gymnasium) zu

  • 43 Prozent im Sportunterricht,
  • 33 Prozent in der Pause,
  • 5 Prozent im Unterricht (außer Sport),
  • 6 Prozent auf Klassenfahrten und Ausflügen,
  • 9 Prozent auf dem Schulweg,
  • 4 Prozent bei Sonstigem (Betreungszeiten, Freistunden).