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Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Zielgruppe:

Zukünftige Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ziele:

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)

Inhalte:

Entsprechend dem § 5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) hat der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die Sifa ist ein qualifizierter Berater des Unternehmers zu Fragen bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Um den vielfältigen Anforderungen als Sifa gerecht zu werden, fordert der Gesetzgeber den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde. Die nach DGUV Vorschrift 2 erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde ist nachgewiesen,

  1. wenn Sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder Meister erworben haben,
  2. danach mindestens zwei Jahre lang eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt und
  3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

Den dritten Baustein, den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeits­sicherheit, können Sie als Fernlehrgang über die Unfallkasse Berlin buchen.

Seminardetails

Termin Anmeldung
auf Anfrage ausschließlich nach persönlichem Gespräch

Weitere Informationen

Fragen

Zu inhaltlichen Fragen berät Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson.

Zu organisatorischen Fragen berät Sie Herr Purps, Tel.: 7624-1383.

Bemerkung:

Bewerberinnen und Bewerber werden ausschließlich nach persönlichem Gespräch angemeldet. Das Angebot richtet sich ausschließlich an versicherte Unternehmen/Behörden der Unfallkasse Berlin.