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Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden

Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe im Unternehmen. Dazu gehört auch, dass Ersthelfende in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Ersthelfende werden dafür ausgebildet, eine wirksame Erste Hilfe zu leisten. Sie verfügen über das notwendige Wissen im Umgang mit verschiedenen Verletzungen und sind in der Lage einzuschätzen, ob es sich um eine Bagatelle oder um ein ernsteres gesundheitliches Problem handelt.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden in den Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen übernimmt auf Antrag die Unfallkasse Berlin (§ 23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII).

Weitere Informationen

Anträge können ausschließlich über unsere Internetseite gestellt werden.
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen: www.unfallkasseberlin.de/erste-hilfe-ausbildung

Fragen

Frau Sylvia Lehmann (Schulen und Betriebe), Tel.: 030 7624-1372 und
Herr Philip Purps (Kindertageseinrichtungen), Tel.: 030 7624-1383 oder 
per Mail an erstehilfe@unfallkasse-berlin.de