Direkt zum Inhalt der Seite springen
Link zur Startseite
Menü

Weihnachtsfeier in Kita und Schule: Sind helfende Eltern unfallversichert?

Alle Jahre wieder steht die Weihnachtsfeier in der Kita oder der Schule an. Oftmals sind Eltern bei der Weihnachtsfeier nicht nur Gast. Sie helfen etwa beim Schmücken der Räume oder beim Beaufsichtigen der Kinder. Doch was, wenn ein Helfer beim Aufhängen der Lichterkette von der Leiter fällt?

Wenn Mütter und Väter sich bei den Vorbereitungen für die Feier engagieren oder sie währenddessen beispielsweise auf die Kinder aufpassen, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unfallversichert sind Eltern nicht nur während der Tätigkeiten für die Kita oder Schule, sondern auch, wenn sie auf dem Hin- und Rückweg zu oder von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind. Der Schutz greift selbst dann, wenn die Feier nicht in den Räumen der Kita oder Schule selbst stattfindet. 

Voraussetzung für den Schutz durch die Unfallversicherung

Egal, ob Eltern den Tisch decken oder den Weihnachtsmann spielen: Die Aufgaben, die eigentlich zu den Tätigkeiten der Erzieher oder Lehrkräfte zählen, müssen ausdrücklich auf die Eltern übertragen werden. Erst dann stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie werden dann als “Wie-Beschäftigte” tätig. Am besten halten Eltern und Kita-Beschäftigte bzw. Lehrkräfte vorab schriftlich fest, wer welche Aufgaben übernimmt. So kann die Aufgabenübertragung im Fall eines Unfalles zweifelsfrei nachgewiesen werden. Aber: Nicht jede Tätigkeit der Eltern, die auch eine Aufgabe des Kita-Personals oder der Lehrkräfte sein könnte, ist gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich zum Beispiel ein Elternteil zu Hause beim Zubereiten der Plätzchen für die Kita- oder Schul-Weihnachtsfeier, übernimmt die Krankenkasse mögliche Arztkosten – es sei denn, das Plätzchenbacken erfolgte nachweislich im Auftrag des Fördervereins oder der Kita. Die Krankenkasse ist auch dann der richtige Träger, wenn Eltern, Geschwisterkinder oder andere Gäste die Weihnachtsfeier lediglich besuchen.

Gesetzliche Unfallversicherung – automatisch und kostenfrei

Das Gute: Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin entsteht automatisch, Helfer müssen sich nicht bei der Unfallkasse anmelden. Es müssen auch keine Beiträge gezahlt werden, die übernimmt das Land Berlin.

Tipps und Hinweise zu Festen in Kita und Schule

Feste und Gäste: Versicherungsschutz bei Kita-Festen und Ausflügen (PDF)
Sichere Schulfeste organisieren

Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin

Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

Weitere Informationen der Unfallkasse Berlin für Kindertagesstätten finden Sie hier.
Weitere Informationen der Unfallkasse Berlin für Schulen finden Sie hier.

Zurück