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Unfallkasse Berlin: Hauseigentümer können für Unfallschäden wegen Glatteis haften

In den nächsten Tagen ist Glatteis aufgrund von überfrierender Nässe möglich. Daher erinnert die Unfallkasse Berlin Hauseigentümer an ihre Pflicht, Gehwege zu streuen. Diese sollten sie ernst nehmen: Rutscht eine Person auf nicht gestreuten Wegen aus und verletzt sich, können sie für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden.

Hauseigentümer müssen sicherstellen, dass an ihr Haus oder Grundstück angrenzende Gehwege bei Glätte gefahrlos betreten werden können. Das regelt das Berliner Straßenreinigungsgesetz. Die sogenannte Streupflicht beginnt werktags um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. „Es muss so gestreut, und wenn erforderlich auch Eis beseitigt und Schnee geräumt werden, dass eine Mindestbreite von einem Meter, bei Gehwegen mit viel Fußgängerverkehr von 1,5 Metern eingehalten wird“, erklärt Judith Häusler, Juristin bei der Unfallkasse Berlin. Ist überfrierende Nässe oder Eisregen für den ganzen Tag vorhergesagt, muss der Eigentümer mehrmals streuen. „Kommt ein Hauseigentümer seiner Streupflicht nicht nach, kann das teuer für ihn werden“, sagt Häusler. 

Unfallkasse kann bei Pflichtverletzung Regressansprüche stellen

Rutscht zum Beispiel eine Person auf dem Weg zur Arbeit auf dem ungestreuten Fußweg aus und verletzt sich, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten etwa für die ärztliche Behandlung. Aber: Sie prüft nach einem Unfall, ob der Hauseigentümer gestreut hat. Stellt sich heraus, dass er seine Pflicht versäumt und damit den Unfall verursacht hat, stellt sie Rückforderungen an ihn. „Wie hoch die Kosten sind, hängt von der Schwere des Unfalls ab. In der Regel fallen Kosten für den Krankentransport, ärztliche Behandlung, Hilfsmittel usw. an – das summiert sich bei einem Knochenbruch auf mehrere tausend Euro“, erklärt Häusler. Neben den Forderungen der Unfallkasse kann auch ein Bußgeld durch das Ordnungsamt fällig werden.

Wer nicht selbst zum Streugut greifen will, kann die Pflicht auf einen professionellen Winterdienst oder einen Hausmeister übertragen. Jedoch muss der Hauseigentümer regelmäßig kontrollieren, ob die Streupflicht zuverlässig erfüllt wird, sonst bleibt er bei Unfällen in der Haftung. 

Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung im Land Berlin

Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in der Hauptstadt. Bei ihr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin sowie Kita-Kinder, Schüler und Studierende bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Der Schutz über die Unfallkasse ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt das Land. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.

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