In Berlin ist der Straßenverkehr oft unübersichtlich. Das stellt gerade Erstklässlerinnen und Erstklässler mit Beginn des ersten Schultages vor Herausforderungen. Daher sollten Eltern vorab überlegen, welcher Weg sich gut eignet. Nicht immer ist die kürzeste Strecke die beste Wahl. „Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen Weg als Schulweg nehmen. An den Grundschulen können Eltern Schulwegpläne erfragen – das kann helfen, den richtigen Weg zu finden“, erläutert Michael Laßok, Direktor der Unfallkasse Berlin. „Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei diesen Strecken.“
Trotz sorgfältig gewähltem Weg ist ein frühzeitiges Schulwegtraining mit Kindern hilfreich – idealerweise schon vier Wochen vor Schulbeginn. So haben die Kinder Zeit, sich den Weg gut zu merken und lernen frühzeitig, die Gefahren zu meistern. Erst, wenn sich die Kleinen sicher im Straßenverkehr bewegen, kann der Schulweg zu der Tageszeit geübt werden, zu der sie auch später zur Schule oder nach Hause laufen.
Das sollten Eltern mit ihrem Kind üben:
- Gehwege: Immer Fußgängerwege benutzen. Auf dem Gehweg innen gehen, nicht am Straßenrand.
- Straße überqueren: Eine Straße nur an übersichtlichen Stellen überqueren, am besten Fußgängerüberweg benutzen. Vor der Bordsteinkante oder an der Sichtlinie halten, nach links und rechts, dann wieder nach links schauen. Erst losgehen, wenn kein Fahrzeug kommt.
- Ampel: Auch bei „Grün“ gilt es, die Straße erst zu überqueren, wenn die Fahrzeuge stehen. Auf abbiegenden Verkehr achten, besonders bei Lastkraftwagen. Wichtig: Immer Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen.
- Zebrastreifen: Fahrzeuglücken abwarten und dann auch hier Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen.
- Ein- und Ausfahrten: Auf plötzlich auftauchende Autos und Radfahrer achten, die den Weg kreuzen.
„Eltern-Taxi“ vermeiden
Das „Eltern-Taxi“ ist keine gute Idee, um Kinder vor Gefahren im Straßenverkehr zu schützen. Im Gegenteil: Das Auto wird zur zusätzlichen Gefahrenquelle im allgemeinen Durcheinander vor der Schule.
Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin
Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden.