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Unfallkasse Berlin appelliert zum Schulbeginn zu Rücksicht im Straßenverkehr

Zu Beginn des neuen Schuljahres appelliert die Unfallkasse Berlin an alle Verkehrsteilnehmenden, besonders umsichtig zu sein. Denn: Für 37.070 Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt zum ersten Mal der Weg zur Schule.

Auch in einem Stadtstaat wie Berlin mit relativ kurzen Wegen und gut ausgebautem Nahverkehr passieren Unfälle auf dem Schulweg. Hier verunglückten im vergangenen Jahr rund 1.770 Schülerinnen und Schüler. Das sind im Schnitt 9 Kinder pro Tag.

Besonders gefährdet sind Grundschüler. Im Jahr 2023 hatten fast 690 Grundschülerrinnen und Grundschüler auf dem Schulweg einen Unfall. Das sind mehr als im Vorjahreszeitraum (2022: 650). In den ersten Tagen und Wochen begleiten die Eltern meist noch ihre Kinder. Bald aber müssen die Schulanfänger den Weg allein zurücklegen.

“Auch wenn es morgens schnell gehen muss, ist das Eltern-Taxi keine gute Alternative. Es sorgt für noch mehr Verkehr und Durcheinander im Einzugsbereich der Schule”, sagt Michael Laßok, Direktor der Unfallkasse Berlin. “Bringen Sie Ihr Kind am besten zu Fuß zur Schule. Die Bewegung tut gut, das Kind ist wacher und konzentrierter im Unterricht.”

Blaues Verkehrsheft für alle Erstklässler

Damit Kinder von Beginn an lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu verhalten, gibt die Unfallkasse Berlin gemeinsam mit dem Radiosender rbb 88.8 und der Landesverkehrswacht das blaue Verkehrsheft heraus. Es wird in Grundschulen an alle Erstklässlerinnen und Erstklässler zum Schulstart verteilt.

Im Heft gibt es Malseiten für Kinder. Dort lernen sie spielerisch wichtige Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Der Eltern-Teil enthält Tipps für einen sicheren Schulweg.

Hintergrund: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler in Berlin

Berliner Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung bei der Unfallkasse Berlin gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen für diesen Unfallschutz keinen Cent. Die Kosten trägt das Land Berlin. Der Schutz über die Unfallkasse besteht im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt eine Schülerin oder ein Schüler, übernimmt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung die Kosten für die stationäre Behandlung, notwendige Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Pflege. Bei bleibenden Schäden kann sogar eine Rente gezahlt werden. 

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